Informationen zum Visumsantrag

Bitte lesen Sie sich die Informationen auf dieser Seite durch, bevor Sie einen Antrag bei uns stellen.

Wenn Sie die Unterlagen persönlich abgeben oder Ihr Visum persönlich abholen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch oder per Email einen Termin.

Bringen Sie alle Unterlagen ausgedruckt und das Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit. Alternativ können Sie uns Ihren Visaantrag per Post (Einschreiben) schicken oder diesen in unseren Briefkasten einwerfen.

Nachdem wir Ihre Anfrage bearbeitet haben, werden wir Sie telefonisch oder per E-Mail darüber informiert und Ihren Reisepass per Einschreiben an Sie zurückschicken.

Die aktuellen Antragsgebühren entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt "Gebühren" und überweisen sie im Vorfeld oder bringen sie in bar zur Antragstellung mit. Für Eil- und Expressanträge fragen Sie bitte vor der Überweisung bei uns nach.

Visa können frühestens vier Wochen vor Reisebeginn und erst, nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, ausgestellt werden.

Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an uns.

Aufenthaltsdauer

Für alle Kategorien und Arten von Visa beträgt die maximale Aufenthaltsdauer in Mosambik 30 Tage ab dem Tag der Einreise. Spätestens am 30. Tag des Aufenthalts muss der jeweilige Reisende entweder

das Land verlassen und wieder einreisen (betrifft Reisende mit einem Mehrfach- / Multiple-Visum)

oder

sich an ein Einwanderungsbüro (Migration Office) wenden, um eine Verlängerung seines Aufenthaltes in Mosambik zu beantragen (betrifft Reisende mit einem Einfach- / Single-Visum).

Arbeits-, Studiums- und Praktikumsaufenthalte

Bei der Einreise nach Mosambik wegen Arbeits-, Studiums- oder Praktikumsaufnahme gelten besondere Voraussetzungen.

Wir empfehlen Ihnen, bei diesen Angelegenheiten im Vorfeld Kontakt mit der Botschaft der Republik Mosambik in Berlin aufzunehmen.

Impfnachweis

Alle Reisenden nach Mosambik, die aus einem Gelbfieberland kommen, müssen eine entsprechende Impfbestätigung an der Grenze vorweisen. Andernfalls wird die Impfung an der Grenze vorgenommen.

Die Liste der Gelbfieberländer können Sie hier einsehen.

Aufenthaltsgenehmigung

In Deutschland lebende ausländische Bürger müssen im Besitz eines Aufenthaltstitels (Gültigkeit mindestens sechs Monate nach Reiseantritt) für die Bundesrepublik Deutschland sein.